Teilnahmebedingungen — Kunden werben Kunden

Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an der Empfehlungsaktion von gastrotodo. Bitte vor Nutzung des persönlichen Empfehlungs-Links durchlesen.

1. Veranstalter

Veranstalter der Empfehlungsaktion ist die Marner Softwareentwicklung UG (haftungsbeschränkt), Hundestraße 63, 23552 Lübeck, eingetragen im Handelsregister Lübeck unter HRB 26531 (im Folgenden „wir" oder „gastrotodo").

2. Aktionszeitraum

Die Aktion läuft vom 11. Mai 2026 bis 11. Juni 2026 (jeweils 00:00 Uhr MESZ). Maßgeblich für die Zuordnung einer Empfehlung ist der Zeitpunkt, zu dem der geworbene Neukunde über den persönlichen Empfehlungs-Link auf gastrotodo.de landet. Klicks nach Aktionsende werden nicht mehr berücksichtigt — auch wenn die anschließende Registrierung erst danach erfolgt.

Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern. Eine Verkürzung erfolgt nur in den Fällen aus Ziffer 10 (Änderung und Beendigung).

3. Wer teilnehmen kann

Teilnahmeberechtigt ist jeder aktive Kunde von gastrotodo, der zum Zeitpunkt der Empfehlung über einen bezahlten oder in der Testphase befindlichen Account verfügt. Pro Account ist die Teilnahme einmalig — eine Mehrfach-Anmeldung mit verschiedenen Konten desselben Betriebs ist ausgeschlossen.

Mitarbeitende der Marner Softwareentwicklung UG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

4. Wie eine Empfehlung gezählt wird

Eine Empfehlung gilt als gültig, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der geworbene Neukunde besucht gastrotodo über den persönlichen Empfehlungs-Link, den der Werber in seinen Einstellungen unter „Weiterempfehlen" findet. Andere Wege der Empfehlung (mündlich, ohne Link, mit manipuliertem Link) können wir nicht zuordnen.
  • Der Neukunde hat den Cookies des Empfehlungs-Trackings zugestimmt. Ohne Zustimmung lässt sich die Zuordnung technisch nicht herstellen — die Empfehlung kann dann nicht gezählt werden.
  • Der Neukunde startet eine Testphase und hinterlegt seine Zahlungsdaten (Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift). Reine Registrierungen ohne hinterlegte Zahlungsdaten zählen nicht.
  • Der geworbene Account gehört zu einem neuen Betrieb, der zuvor noch keinen gastrotodo-Account hatte.

Die Zuordnung erfolgt automatisch über den Empfehlungs-Link. Eine nachträgliche manuelle Zuordnung ist ausgeschlossen.

5. Belohnung

Pro gültig vermitteltem Neukunden erhält der Werber einen Amazon-Gutschein im Wert von 25 € (brutto). Der Gutschein wird per E-Mail an die im gastrotodo-Account hinterlegte Adresse des Werbers versendet.

Der Gutschein ist nicht übertragbar, nicht in bar auszahlbar und nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Für die Einlösung gelten die Bedingungen von Amazon.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Termin oder auf eine bestimmte Form der Gutschein-Übermittlung.

6. Vorteil für den Neukunden

Neukunden, die über einen gültigen Empfehlungs-Link starten, erhalten eine 14-tägige Testphase mit vollem Funktionsumfang. Hinterlegte Zahlungsdaten werden während der Testphase nicht belastet; eine Kündigung ist innerhalb der Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.

7. Auszahlung

Die Auszahlung des Gutscheins erfolgt spätestens zwei Monate nach Ablauf der Testphase des geworbenen Neukunden — sofern dieser nicht innerhalb der Testphase oder der unmittelbar darauf folgenden Kündigungsfrist gekündigt hat und sich keine Anhaltspunkte für Missbrauch im Sinne von Ziffer 9 ergeben haben.

Wird der geworbene Account innerhalb dieses Zeitraums gekündigt oder wegen Zahlungsverzugs gesperrt, entfällt der Anspruch auf den Gutschein rückwirkend; eine bereits angekündigte Auszahlung kann zurückgehalten oder zurückgefordert werden.

8. Beschränkungen pro Kalenderjahr

Pro Team-Account können wir maximal 5 Gutscheine pro Kalenderjahr ausstellen. Weitere im selben Jahr vermittelte Empfehlungen werden registriert, lösen aber keinen zusätzlichen Gutschein aus. Wir behalten uns vor, diese Obergrenze nach billigem Ermessen anzupassen.

9. Missbrauch & Ausschluss von der Teilnahme

Wir behalten uns vor, einzelne Empfehlungen oder die Teilnahme eines Werbers vollständig zu disqualifizieren — und ggf. bereits ausgezahlte Gutscheine zurückzufordern — wenn begründete Anhaltspunkte für Missbrauch vorliegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend:

  • Selbst-Empfehlung (Anmeldung eines weiteren Accounts für denselben Betrieb oder eine eng verbundene Organisation),
  • automatisierte oder massenhafte Verbreitung des Empfehlungs-Links (Bots, Spam, Werbung auf fremden Profilen, unaufgeforderter Versand per E-Mail/SMS/Messenger),
  • Versuche, den Empfehlungs-Link oder die Cookie-Zuordnung technisch zu manipulieren,
  • Bewerbung des Empfehlungs-Links mittels bezahlter Anzeigen (z. B. Google Ads, Meta Ads) auf Markenbegriffen wie „gastrotodo",
  • Anmeldungen mit erkennbar erfundenen Identitäten oder mit dem alleinigen Ziel, einen Gutschein auszulösen,
  • jeder sonstige Versuch, den Sinn und Zweck der Aktion zu umgehen.

Wir entscheiden bei begründetem Verdacht nach billigem Ermessen, ob eine Empfehlung anerkannt wird. Eine Begründungspflicht besteht nicht.

10. Änderung und Beendigung der Aktion

Die Empfehlungsaktion wird auf unbestimmte Zeit angeboten. Wir behalten uns ausdrücklich vor, die Aktion jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, auszusetzen oder vollständig zu beenden — insbesondere bei missbräuchlicher Nutzung, technischen Problemen oder aus wirtschaftlichen Gründen.

Empfehlungen, die zum Zeitpunkt der Änderung oder Beendigung bereits die Voraussetzungen nach Ziffer 4 vollständig erfüllt haben und nicht von Ziffer 9 betroffen sind, bleiben unberührt — d. h. der bis dahin entstandene Gutschein-Anspruch wird ausgezahlt.

11. Datenschutz und Cookies

Für die Zuordnung einer Empfehlung verarbeiten wir den im Empfehlungs-Link enthaltenen Code, das Datum des Klicks sowie — sofern der Neukunde der Cookies-Nutzung zugestimmt hat — einen Zuordnungs-Cookie auf dem Endgerät des Neukunden. Ohne diese Daten lässt sich die Empfehlung technisch nicht zählen.

Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.

12. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollte, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

13. Stand

Diese Teilnahmebedingungen gelten ab dem 11. Mai 2026.

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